MEDIATION
Überall dort, wo Menschen miteinander zu tun haben, entstehen Konflikte. Mediation kann bei unterschiedlichsten Konfliktfeldern eingesetzt werden. Als Mediatorin (eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz) begleite ich Konfliktparteien nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) in einem vertraulichen, strukturierten Verfahren. Ziel ist es, gemeinsam tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln – freiwillig, eigenverantwortlich und außergerichtlich.
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Als eingetragene Mediatorin im Sinne des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG) begleite ich Konfliktparteien in einem strukturierten, vertraulichen Verfahren. Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Mediatorin eigenverantwortlich zu fairen und nachhaltigen Lösungen gelangen.
Grundsätze der Mediation (gemäß ZivMediatG)
- Freiwilligkeit: Alle Beteiligten nehmen freiwillig teil und können das Verfahren jederzeit beenden.
- Vertraulichkeit: Die Mediatorin und die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 18 ZivMediatG).
- Neutralität: Die Mediatorin ist allparteilich und unabhängig.
- Eigenverantwortung: Die Parteien entwickeln ihre Lösungen selbst, die Mediatorin gestaltet lediglich den Prozess.
- Struktur & Transparenz: Das Verfahren folgt klaren Phasen und schafft einen sicheren Rahmen für offene Kommunikation.
Typische Einsatzfelder
- Konflikte am Arbeitsplatz (wischen Personen, Teams, Abteilungen)
- Konflikte in Unternehmen und Organisationen
- Team- und Führungskonflikte/Führungskräfte- und Mitarbeiter:innenkonflikte
- Nachbarschafts- oder Vereinskonflikte
- Konflikte im Sozial- und Gesundheitsbereich
- Konflikte im sozialen und interkulturellen Umfeld
- Erbschafts- und Generationenkonflikte
- Innerbetriebliche Umstrukturierungen und Veränderungsprozesse
- Bürgerbeteiligungs- und Dialogprozesse
→ Ihr Gewinn:
- Konflikte werden konstruktiv bearbeitet und deeskaliert
- Nachhaltige Lösungen durch die Eigenverantwortung der Beteiligten
- Erhalt und Stärkung der Arbeitsbeziehungen
- Zeit- und Kostenersparnis gegenüber Gerichtsverfahren
→ Als eingetragene Mediatorin biete ich ein rechtlich anerkanntes Verfahren an, das nicht nur Lösungen schafft, sondern auch Rechtssicherheit bietet – insbesondere im Hinblick auf die Hemmung von Fristen (§ 22 ZivMediatG)


